Es gibt eine Reihe von Regelungen, die Anforderungen an Toranlagen beinhalten und in irgendeiner Form auch auf Prüfungen der Anlagen oder zumindest deren Sicherheits- einrichtungen hinweisen. (ASR A 1.7)
Zur begrifflichen Abgrenzung muss klargestellt werden, dass die Prüfung einen rein feststellenden Charakter hat und nicht mit der Wartung identisch ist.
Grundsatz
Kraftbetätigte Toranlagen bedürfen vor ihrer ersten Inbetriebnahme und danach je nach Bedarf, mindestens jedoch einmal jährlich, einer Prüfung. Gegenstand der Prüfung ist die Feststellung des arbeitssicheren Zustandes der Anlage. Um ihn beurteilen zu können, bedarf es einer entsprechenden Sachkunde, die sowohl die Kenntnis der jeweiligen Vorschriften und Regel der Technik als auch die Beherrschung der technischen Zusammenhänge umfasst.
Sachkundiger
Als Sachkundiger gilt, wer aufgrund der fachlichen Ausbildung und Erfahrung ausreichende Kenntnisse auf dem Gebiet der kraftbetätigten Fenster, Türen und Toren hat und mit den einschlägigen staatlichen Arbeitsschutzvorschriften, Unfallverhütungsvorschriften, Richtlinien und allgemein anerkannten Regeln der Technik (z.B. VDE-Bestimmungen, DIN-Normen) so weit vertraut ist, dass er den arbeitssicheren Zustand von kraftbetätigten Fenstern, Türen und Toren beurteilen kann.
Sachkundig sind in erster Linie die Hersteller und ihre Mitarbeiter. Wer, wenn nicht derjenige, dessen tägliche Arbeit der Bau und die Montage von Toren ist, sollte die Probleme besser kennen und eine Anlage besser beurteilen können. Sie verfügen über einen reichen Schatz an Erfahrungen, ohne den eine Prüfung nicht sinnvoll durchzuführen ist. Die Erfahrung allein reicht allerdings nicht aus, wenn sie nicht um theoretisches Wissen und um die Kenntnis der entsprechenden Vorschriften erweitert wird. Es bedarf daher einer ständigen Weiterbildung und Ergänzung des Wissenstandes, zumal sich Vorschriften im Laufe der Zeit ändern.